
Wenn Sie sich mit einer Beschwerde aus Ihrer Sicht erfolglos an das Verkehrsunternehmen gewandt haben und die Schlichtung wünschen, müssen Sie uns den Sachverhalt schildern und Ihr Anliegen konkretisieren (Ihre Beschwerde).
Rechtsausführungen müssen Sie hingegen nicht machen. Die Klärung rechtlicher Fragen übernimmt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Wenn Sie sich jedoch näher zu Fragen des Reiserechts informieren wollen, haben wir nachfolgend einige Hinweise zusammengestellt. Sie können nicht abschließend sein, ermöglichen aber einen ersten Überblick.
Ob gegenüber dem Verkehrsunternehmen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz besteht, ist bei Bahn-, Bus- und Schiffsfahrten sowie bei Flügen unterschiedlich geregelt.