
Der Anlass für eine Reisebeschwerde kann vielfältiger Art sein. So können unter anderem Probleme auftreten bei
Wir empfehlen, Ihre Beschwerde an das Verkehrsunternehmen zu richten, mit dem Sie die Reise unternommen haben. Dabei ist erforderlich, dass Sie Angaben zu den Daten der reklamierten Reise machen und den Grund Ihrer Beschwerde kurz erläutern. Das Verkehrsunternehmen prüft dann den geltend gemachten Anspruch und gibt Ihnen abschließend eine Antwort. Ist diese aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an uns, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, wenden.
Neben der Voraussetzung, dass Sie sich zuvor an das betroffene Verkehrsunternehmen gewandt haben müssen, sind drei weitere Punkte zu beachten, um Ihre Beschwerde prüfen und auf sachlich zutreffender Grundlage einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten zu können.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir als unabhängige Schlichtungsstelle keine Möglichkeit haben, auf die beim Verkehrsunternehmen vorliegenden Unterlagen zurückzugreifen.
1. Wir benötigen Ihre vollständigen Buchungsunterlagen in Kopie: Fahrschein/ Bahncard/ Ticket, Kontrollbeleg bei Fahrpreisnacherhebung; Angaben zu geplanten/ tatsächlichen Reisezeiten; bei Flügen zusätzlich Buchungsdatum, Verkaufsstelle, Flugdatum, Flughafen und Flugnummer.
2. Wir benötigen zudem den kompletten zwischenzeitlich geführten Schriftverkehr (mit Verkehrsunternehmen sowie ggf. mit Inkassobüro, Rechtsanwalt).
3. Neben der Postanschrift brauchen wir für mögliche Rückfragen eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können. Zudem, soweit vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Falles vornehmen zu können, stellen wir Ihnen ein Online-Formular Bahn bzw. ein Online-Formular Flug zur Verfügung. Bequem lassen sich hier die benötigten Angaben eintragen und die vorhandenen Dokumente versenden.
Selbstverständlich können Sie auch per Briefpost, per Mail oder telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise, also um ein Gesamtpaket mehrerer Einzelleistungen (z.B. Flug, Unterkunft, Verpflegung). Bei Pauschalreisen gilt das Reisevertragsrecht. Sie können somit Ihre Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter geltend machen. Die söp kann bei Beschwerden im Rahmen einer Pauschalreise nur eingeschränkt tätig werden. Sollte Ihre Beschwerde einen Transport (z.B. ein Flug) im Rahmen einer Pauschalreise betreffen, bitten wir Sie um Mitteilung, ob und mit welchem Erfolg Sie Ihre Beschwerde bereits beim Reiseveranstalter geltend gemacht haben. Wir werden dann prüfen, ob ein gesonderter Anspruch gegen das Verkehrsunternehmen besteht und ob eine Schlichtung möglich ist.