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Die Schlichtung

Nach Eingang Ihrer an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr gerichteten Beschwerde übernimmt das Team der söp die Prüfung Ihres Falles.

Schlichtungsmöglichkeit

Eine Schlichtung setzt die Mitwirkung des jeweiligen Verkehrsunternehmens am Schlichtungsverfahren voraus. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist.

Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp gegenwärtig für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner.

Im Bereich des Luftverkehrs haben sich die Fluggesellschaften noch nicht zu einer Mitwirkung am Schlichtungsverfahren entschieden. Wir bieten aber auch ihnen eine Kooperation an. Mit unserem „Kennenlernangebot“ ermöglichen wir eine Entscheidungshilfe zu den Vorteilen der Schlichtung.

Schlichtungsablauf

Wir sichten im ersten Schritt Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Falls erforderlich, bitten wir Sie um weitere Unterlagen bzw. Informationen. Danach nehmen wir in der Regel Kontakt mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen auf, um Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben. Mit der Klärung des Sachverhalts schaffen wir uns eine Entscheidungsgrundlage. Die anschließende juristische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität, wie sie auch einem Richter zukommt. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen. Zu deren einvernehmlichen Ausgleich unterbreitet die Schlichtungsstelle auf der Grundlage der zuvor ermittelten Rechtslage einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag.

Alle als Schlichter tätigen Mitarbeiter der söp sind Volljuristen. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden.

Bindungswirkung

Die Schlichtungsempfehlung soll eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung des Streitfalls ermöglichen. Allerdings ist die Empfehlung für beide Parteien nicht bindend. Nur wenn Beschwerdeführer und das Verkehrsunternehmen als Beschwerdegegner mit der Empfehlung oder einer vereinbarten Modifikation des Vorschlags ausdrücklich einverstanden sind, wird diese verbindlich. Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen - auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren wird von den Verkehrsunternehmen finanziert. Für die Reisenden als Beschwerdeführer ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten z.B. für Porto und Kopien oder die Einschaltung von Anwälten.