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Rechte im Bahnverkehr

Für Bahn­reisende gelten in Deutschland seit dem 29. Juli 2009 gesetzlich verankerte Fahr­gastrechte: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisen­bahn­verkehr.

Dort sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung individueller Ansprüche von Rei­senden geregelt. Das Wichtigste in Kürze:

Entschädigung bei Verspätung:

Darüber hinausgehende Regelungen für den Nahverkehr:

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Für Fahrgäste, die behindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, enthält die Verordnung (EG) 1371 / 2007 besondere Regelungen.
Bei rechtzeitiger Anmeldung, d.h. mindestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfeleistung benötigt wird, erhalten Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität u.a.