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Rechte im Schiffsverkehr

Entsprechend den Rechten der Bahn- und Flugreisenden sollen auch die Rechte der Schiffs­reisenden gestärkt werden. Im Juli 2010 hat das Europäische Parlament den Vorschlag für eine entsprechende Verordnung angenommen. Sie soll bis Herbst 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Kurz zusammengefasst gelten danach folgende Regeln:

Ausfall oder verspätete Abfahrt von mehr als 90 Minuten

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Die vom EU-Parlament verabschiedeten Regeln sind mit wenigen Ausnahmen für alle Fluss- und Seeschiffe verbindlich, die mehr als zwölf Fahrgäste über eine Distanz von über 500 Metern befördern.