Rechte im Busverkehr
Die politische Diskussion über die für den gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union vorgesehenen Rechte von Busreisenden ist noch nicht abgeschlossen. Konfliktreich ist die Thematik insbesondere deshalb, weil einerseits Busreisende vergleichbare Rechte wie im Flug- oder Bahnverkehr erhalten, andererseits die den Busreisemarkt prägenden kleinen und mittleren Unternehmen aber wirtschaftlich nicht überfordert werden sollen.
Kurz zusammengefasst werden folgende Regeln diskutiert:
Ausfall oder verspätete Abfahrt von mehr als 120 Minuten
- Bei ausgefallenen Busfahrten bzw. gravierenden Verspätungen von mehr als zwei Stunden sollen Reisende Anspruch auf eine anderweitige Beförderung oder auf Erstattung des Fahrpreises haben. Wenn unvermeidlich oder vom Reisenden gewollt, muss das Busunternehmen unentgeltlich für eine Rückreise an den Ausgangspunkt der Fahrt sorgen. Entschädigungszahlungen - wie bei den übrigen Verkehrsträgern - sind nicht vorgesehen. Den Reisenden sind bei großen Verspätungen zudem kleinere Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten.
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
- Grundsätzlich soll auch für den Bereich des Busverkehrs das Prinzip der Nicht-Diskriminierung behinderter bzw. mobilitätseingeschränkter Personen gelten. Ähnlich wie im Schiffsbereich soll für diesen Personenkreis auf Busbahnhöfen und in Fahrzeugen bestehende Barrieren abgebaut und gegebenenfalls kostenfreie Hilfe geleistet werden. Des weiteren sind Regelungen für Unfallfolgen (bei Tod bzw. Körperverletzung uneingeschränkte Haftung und Vorauszahlungspflicht) und für den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck geplant (Entschädigungen von maximal 1800 Euro pro Person).