
Kernaufgabe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist die außergerichtliche und einvernehmliche Streitbeilegung in individuellen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Hiermit verbunden ist die Stärkung der Zufriedenheit der Kunden mit ihren Verkehrsunternehmen.
Im Juni 2010 wurde die söp von der Europäischen Kommission notifiziert, d.h. sie erfüllt die Voraussetzungen der Empfehlung 98/257/EG zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral mit bundesweiter Zuständigkeit für alle Reisende, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ein Bahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsunternehmen gewandt haben.
Dabei verfolgt die söp als „verkehrsträgerübergreifende“ Schlichtungsstelle einen service- und praxisorientierten Ansatz: Reisende verknüpfen bei ihren Fahrten oft verschiedene Verkehrsmittel (z.B. den ‚Zug zum Flug‘), was im Streitfall die Prüfung der gesamten Reisekette mit allen in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen bzw. Vertragspartnern erfordern kann. Der Reisende muss sich in diesem Fall nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und hat unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der söp einen zentralen Ansprechpartner.
Für die im ersten Halbjahr ihres Bestehens geleistete Schlichtungsarbeit hat die söp von Reisenden, der Politik, juristischen Fachkreisen, Medien sowie Verbraucherverbänden und Verkehrsunternehmen viel Zuspruch erhalten. Dieser ermutigt, den bisher eingeschlagenen Weg für ein „Mehr an Zufriedenheit“ bei Reisenden und Verkehrsunternehmen weiter zu gehen.